Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen
§ 1
Diese Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen pp.
§ 2
Alle Leistungen erbringen wir auftrags- sowie sach- und fachgerecht. Sie gelten – auch bei wiederkehrenden Leistungen – als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens bei Ingebrauchnahme Beanstandungen oder Einwendungen erhebt. Diese sind schriftlich unter Angabe von Zeit, Ort, Art und Umfang eventueller Mängel zu beschreiben. Bei einmaligen Werkleistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt eine Abnahme, ggf. in Teilen. Sollte diese unterbleiben, gilt das Werk als abgenommen, wenn nicht unverzüglich ein Mangel gerügt wird. Falls wir eine Abnahme förmlich wünschen ist der Auftraggeber verpflichtet, dies binnen 3 Tagen ab Aufforderung mit uns durchzuführen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung nicht nach, gilt das Werk ebenfalls als ordnungsgemäß abgenommen. Begründete Mängel werden durch Nacherfüllung beseitigt. Schadensersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 3
Die einer erteilten Rechnung zugrunde liegenden Maße sind dann richtig, wenn der Auftraggeber ihr nicht unverzüglich widerspricht.
§ 4
Der Auftraggeber hat kein Recht, Sicherheitsbeträge für die Leistungserbringung oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten.
§ 5
Rechnungen sind netto und ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge dürfen ohne ausdrückliche Zubilligung nicht in Ansatz gebracht werden. Monatliche Pauschalen sind spätestens am letzten Tag des laufenden Monats fällig und auf eines der Konten unserer Firma zu leisten.
§ 6
Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz unserer Firma.
§ 7
Geschäftsnotwendige Daten werden, soweit es das Gesetz zulässt, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
§ 8
Sollte sich die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausstellen, tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem angestrebten Zweck rechtlich, tatsächlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.